Rechtsanwalt Christoph Brandau ist in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Knetsch im allgemeinen Zivilrecht und Handelsrecht tätig
Das Zivilrecht oder Privatrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen untereinander.
Es ist damit kein Rechtsgebiet im klassischen Sinne sondern ein Oberbegriff zahlreicher anderer Gebiete
Das Zivilrecht umfaßt damit auch insebesondere Kaufverträge und Werkverträge aller Art, aber auch Dienstleistungen.
Hierbei liegt ein Hauptaugenmerk auf den Störungen dieser Verträge, sei es im Rahmen eine manglehaften Erfüllung oder anderweitig fehlerhaften Vertragsabwicklung.
Rechtsanwalt Brandau vertritt sie in zivilrechtlichen Angelegenheiten vor allen Amtsgerichten und Landgerichten.
Oft kann eine zivilrechtliche Angelegenheit auch im Vorfeld durch ein anwaltliches Schreiben geklärt werden oder Strategien zur Vermeidung eines Prozesses entwickelt werden.
|