9. Dezember 2007 – 15:46
Im Familienrecht geht es um alle Rechtsfragen zwischen Verwandten und Eheleuten. Die Hauptfelder sind hier
- Scheidung
- Unterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Zugewinn
- Hausratsverteilung
- Ehevertrag
Das Scheidungsverfahren erfordert, dass die Ehe zerüttet ist, also nicht mehr damit zu rechnen ist, dass die Ehegatten das gemeinsame Eheleben wieder aufnehmen. Dabei ist eine Scheidung meist erst nach Ablauf des sogenannten Trennungsjahrs möglich, sofern nicht einer der Ehegatten so schwere Verstöße gegen die Ehe begangen hat, dass der Ablauf des Trennungsjahres dem anderen Ehepartner nicht zuzumuten ist.
Im Unterhaltsrecht sind Fragen des Trennungsunterhalts und des nachehelichen Unterhalts, sowie des Kinderunterhalts und immer mehr auch des Elternunterhalts zu klären. In welcher Höhe dabei Unterhalt zu zahlen ist richtet sich insbesondere nach der Bedürftigkeit desjenigen, der Unterhalt begehrt und der Leistungsfähigkeit des potentiellen Unterhaltsschuldners. Hierbei spielen dessen eigene Ausgaben, etwa für innerhalb der Ehe aufgenommene Kredite, vorrangige Unterhaltsschuldner (beispielsweise minderjährige Kinder) etc. eine wichtige Rolle.
Bei Zugewinn und Hausratsverteilung wird der innerhalb der Ehe aufgebaute Zuwachs hälftig geteilt.Beim Sorgerecht ist wesentliches Entscheidungsmerkmal das Kindeswohl
Vielen Problemen kann mittels eines Ehevertrages vorgebeugt werden. Hier kann zB er Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden, es können aber auch Vereinbarungen für den Fall einer Scheidung geschlossen werden.
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