Siegen - Ein Überblick

9. Dezember 2007 – 15:59

In der Kategorie Siegen soll über aktuelles und die Stadt Siegen selbst berichtet werden.

Siegen, in Nordrhein-Westfalen gelegen, hat etwa 100.000 Einwohner. Wahrzeichen der Stadt ist das “Krönchen” auf der Kirche im Zentrum der Stadt.

Weitere Sehenswürdigkeiten sind das obere Schloß mit Siegerlandmuseum, der historische Altstadtkern sowie das Museum für Gegenwartskunst

Verkehrsrecht - Ein Überblick

9. Dezember 2007 – 15:56

Das Verkehrsrecht regelt alle Rechtsprobleme im Straßenverkehr.

Dies ist insbesondere die Abwicklung von Unfälle in zivilrechtlicher Hinsicht mit der eigenen und der gegnerischen Versicherung, aber auch die Behandlung sich daraus ergebender weiterer Probleme wie einem Ordnungswidrigkeitsverfahren oder gar einem Strafverfahren.

Bei der Abwicklung in zivilrechtlicher Hinsicht steht Schadensersatz und Schmerzensgeld im Vordergrund. Dabei bilden die zu ersetzenden Positionen immer wieder Schwierigkeiten. Nutzungsausfall, Schadenspauschale, Mietwagenkosten oder die Frage, bei welcher Werkstatt (Fachwerkstatt oder billigste Werkstatt) repariert werden darf sind dabei mögliche Problempunkte. Das Schmerzensgeld ist ein weiterer Punkt, dessen Einschätzung dem Laien meist nicht möglich ist.

Im Ordnungswidrigkeitenverfahren können Punkte in Flensburg und Fahrverbote überprüft werden. Eine Überprüfung der gesamten Ermittlungsakte nach Akteneinsicht kann hier mögliche Fehler der Ermittlungsbehörde herausstellen, die zu einer Einstellung führen.

Strafrechtlich sind Verkehrsunfälle evt. mit Verfahren wegen Körperverletzung oder Sachbeschädigung verbunden. Ein weiterer Berührungspunkt des Strafrechts mit dem Verkehrsrecht sind der Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht etc.

Familienrecht - Ein Überblick

9. Dezember 2007 – 15:46

Im Familienrecht geht es um alle Rechtsfragen zwischen Verwandten und Eheleuten.  Die Hauptfelder sind hier

  • Scheidung
  • Unterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Zugewinn
  • Hausratsverteilung
  • Ehevertrag

Das Scheidungsverfahren erfordert, dass die Ehe zerüttet ist, also nicht mehr damit zu rechnen ist, dass die Ehegatten das gemeinsame Eheleben wieder aufnehmen. Dabei ist eine Scheidung meist erst nach Ablauf des sogenannten Trennungsjahrs möglich, sofern nicht einer der Ehegatten so schwere Verstöße gegen die Ehe begangen hat, dass der Ablauf des Trennungsjahres dem anderen Ehepartner nicht zuzumuten ist.

Im Unterhaltsrecht sind Fragen des Trennungsunterhalts und des nachehelichen Unterhalts, sowie des Kinderunterhalts und immer mehr auch des Elternunterhalts zu klären. In welcher Höhe dabei Unterhalt zu zahlen ist richtet sich insbesondere nach der Bedürftigkeit desjenigen, der Unterhalt begehrt und der Leistungsfähigkeit des potentiellen Unterhaltsschuldners. Hierbei spielen dessen eigene Ausgaben, etwa für innerhalb der Ehe aufgenommene Kredite, vorrangige Unterhaltsschuldner (beispielsweise minderjährige Kinder) etc. eine wichtige Rolle.

Bei Zugewinn und Hausratsverteilung wird der innerhalb der Ehe aufgebaute Zuwachs hälftig geteilt.Beim Sorgerecht ist wesentliches Entscheidungsmerkmal das Kindeswohl

Vielen  Problemen kann mittels eines Ehevertrages vorgebeugt werden. Hier kann zB er Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden, es können aber auch Vereinbarungen für den Fall einer Scheidung geschlossen werden.

Baurecht - Ein erster Überblick

9. Dezember 2007 – 15:31

Das Baurecht ist ein weites Rechtsgebiet, dass von dem kleinen Garagenbau bis zu Großbauvorhaben im Milliardenbereich reicht.

Hieraus ergeben sich jeweils anderer Vorgehensweisen.

Geregelt ist das Baurecht in Deutschland als Teil des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch. Die diesbezüglichen Regelungen werden bei entsprechender Vereinbarung ergänzt durch die VOB.

Die VOB ist kein Gesetz sondern muß vergleichbar allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag mit einbezogen werden. Dies ist insbesondere bei Verträgen zwischen Bauunternehmen häufig der Fall.

Probleme des Baurechts sind neben am Bauwerk vorhandenen Mängeln und deren Behebung insbesondere Bausicherheiten, Bürgschaften, die Verhältnisse der am Bau Beteiligten untereinander (Bau-ARGE, Bauherr - Generalplaner - Subunternehmer). Hier werden Streitigkeiten meist bereits durch Streitverkündungen im Bereich des selbstständigen Beweisverfahrens auf die Beteiligten ausgedehnt.

Eng mit dem Baurecht verbunden ist das Architektenrecht. In diesem finden die Regelungen der HOAI Anwendung.

Hallo Welt!

9. Dezember 2007 – 13:17

Ein weiterer Blawg, der insbesondere dazu dienen soll aktuelle Informationen und Artikel übersichtlich zu präsentieren.

Die wesentliche Homepage bleibt nach wie vor Rechtsanwalt Brandau Siegen. Bis zum Lawblog ist es also noch eine Weile hin.